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Provinzial Versicherung informiert über Risiken und Versicherungsschutz im Herbst

16.10.2024 Düsseldorf. Fallendes Laub, Halloween und Wildwechsel: Der Herbst steht in den Startlöchern und wenn die Temperaturen wieder sinken und die Tage kürzer werden, ist der Sommer offiziell vorbei. Gleichzeitig birgt die Jahreszeit auch einige Risiken im Alltag. Die Provinzial informiert über typische Risiken der Jahreszeit und welche Versicherung im Schadenfall greift. Laub auf den Gehwegen – ein unterschätztes Risiko Im Herbst bescheren Bäume mit ihren Blättern der Umwelt wieder eine bunte Farbenpracht. Nach und nach landen diese jedoch als Laub auf den Gehwegen, im Park oder auf der Straße. Wenn es dann auch noch regnet, können die nassen Blätter zur gefährlichen Rutschpartie für Fußgänger werden und Unfälle verursachen. Hier greift in der Regel eine private Unfallversicherung und schützt die Verunfallten vor den wirtschaftlichen Folgen des Unfalls. Damit es jedoch gar nicht erst so weit kommt, sind Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer über die Ortssatzung der Kommune für gewöhnlich dazu verpflichtet, Gehwege vor ihrem Haus freizuhalten. Kommen sie ihrer Pflicht aber nicht nach und es passieren Unfälle mit Personenschäden, können Schadenersatzansprüche gestellt werden – teils in schwindelerregenden Höhen. Eine Privat-Haftpflichtversicherung sichert Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer vor diesen finanziellen Folgen ab. „Doch hier ist Aufmerksamkeit geboten - verschiedene Haftpflichtversicherungen leisten für verschiedene Haftungsgrundlagen“, erklärt Fabian Hintzler, stellvertretender Pressesprecher bei der Provinzial Versicherung. Während zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer eines selbstbewohnten Einfamilienhauses in der Regel eine Privat-Haftpflichtversicherung benötigen, ist für Vermieterinnen und Vermieter grundsätzlich der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich. „Welches Produkt das konkrete Risiko abdeckt, hängt von der individuellen Situation der Versicherten ab. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich in einem Beratungsgespräch über seinen konkreten Versicherungsbedarf informieren“, so Hintzler. Süßes, oder Sachschaden! – Wenn Streiche an Halloween ausarten Wenn Kinder an Halloween nichts Süßes bekommen, verteilen sie gelegentlich Saures. Oft sind diese Streiche harmlos. Aber wenn Kinder zu weit gehen und Hauswände mit Eiern bewerfen, Böller zünden oder Autos zerkratzen, können schnell sehr teure Sachschäden entstehen. Grundsätzlich sind Schäden, die durch Vorsatz entstehen nicht versichert. Es können beim „um die Häuser ziehen“ aber auch versehentlich Schäden verursacht werden. Wer haftet dann dafür? Vielen ist die Floskel „Eltern haften für ihre Kinder“ ein Begriff. Das stimmt allerdings nur bedingt. „Kinder ab einem Alter von sieben Jahren haften grundsätzlich für von ihnen verursachte Schäden selbst. Bei der Privat-Haftpflichtversicherung der Provinzial sind jedoch auch versehentlich verursachte Schäden durch Kinder dieser Altersklasse mitversichert. Im Einzelfall wird jedoch geprüft, ob wirklich ein Versehen oder doch ein Vorsatz vorliegt“, erläutert Hintzler. Eltern können hingegen haftbar gemacht werden, wenn das Kind mit unter sieben Jahren deliktunfähig ist und sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das bedeutet jedoch nicht, dass Eltern zur ständigen Überwachung ihres Nachwuchses verpflichtet sind. Um der Aufsichtspflicht nachzukommen, sollten Eltern ihre Kinder darauf hinweisen, welche Streiche nicht erlaubt sind und kontrollieren, welche Utensilien mitgeführt werden. Doch selbst, wenn weder Eltern noch Kinder zur Haftung verpflichtet sind, kann es sein, dass man den Schaden ersetzen möchte, den der Nachwuchs verursacht hat. Auf Wunsch der Versicherten greifen auch in diesem Fall viele handelsübliche Privat-Haftpflichtversicherungen. Das kann sehr hilfreich sein, wenn es sich bei den Geschädigten z.B. um Nachbarn oder Freunde handelt. „Wir empfehlen allen Eltern sich vorab einmal über die Bedingungen ihrer Privat-Haftpflichtversicherung zu informieren, damit sie im Ernstfall wissen, welche Schäden wie abgedeckt sind“, sagt Hintzler weiter. Herbstsaison ist Wildunfallsaison Gerade in der dunklen Jahreszeit kommt es vermehrt zu Wildwechsel auf den Straßen und somit auch zu Wildunfällen. Besonders häufig treten Kollisionen während der Morgen- und Abenddämmerung auf, wenn die Straßenüberquerungen der Tiere auf den Pendelverkehr treffen. Um das Unfallrisiko zu verringern und Reaktionszeit zu gewinnen, sollten Autofahrerinnen und Autofahrer stets bremsbereit, aufmerksam und mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Ist eine Kollision unvermeidbar, ist es wichtig, unkontrollierte Ausweichmanöver zu vermeiden und stattdessen zu bremsen und dabei das Lenkrad gerade festzuhalten. Dies verringert die Gefahr mit dem Gegenverkehr zusammenzustoßen. Kommt es dennoch zu einem Unfall, ist eine Sicherung der Unfallstelle zwingend erforderlich. Anschließend muss die Polizei unverzüglich informiert werden; sie kann bei Bedarf auch Kontakt zu einer örtlichen Jägerin oder einem Jäger herstellen. Die auf einem Wildunfall zurückzuführenden Schäden werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung übernommen. Hintzler betont außerdem: „Die Schäden müssen der Versicherung unverzüglich gemeldet werden. Dazu kann ein von der Polizei, der Jägerin oder dem Jäger erstellter Nachweis über den Unfallhergang von der Versicherung angefordert werden“. Bildzeile: Der Herbst steht nicht nur für bunte Blätter, Kürbisse und kürzere Tage, sondern auch für rutschiges Laub, Halloween-Streiche und Wildunfälle. Die Provinzial gibt einen Überblick, welcher Versicherungsschutz jetzt wichtig ist. Foto: pexels.com (honorarfrei) Pressemitteilung als PDF herunterladen Bild in Originalgröße herunterladen

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