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Lippische Landesbrandversicherung

Seit 270 Jahren bei uns zuhause

Die Lippische Landesbrandversicherung wurde bereits 1752 gegründet und ist damit eine der ältesten Versicherungen Deutschlands. Im Laufe der Jahre hat sie eine bewegte Geschichte hinter sich gebracht und es geschafft, sich als moderner Dienstleister in Lippe unverzichtbar zu machen. Ob als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite oder als Arbeitgeber in der Region Lippe.

Die Geschichte der Lippischen Landesbrandversicherung

2000 - 2009 Neue Gewährträgerschaft, neuer Konzern Seit 2009 gehört die Lippische Landesbrandversicherung AG zur Provinzial. Um auf dem gemeinsamen Weg die jeweiligen Stärken nutzen zu können, wurde ein mehrjähriges Programm zur Konzernintegration entwickelt.

Die Unternehmen wollen zusammenwachsen und eine wertschätzende Kultur entwickeln. Die Lippische bleibt dabei ein selbstständiges Versicherungsunternehmen im Lipperland und somit in Zukunft Versicherer dieser Region.
 
250 Jahre Lippische Landesbrandversicherung 2002 feierte die Lippische Landesbrandversicherung AG ihr 250-jähriges Bestehen. Damit ist sie eine der ältesten öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtungen Deutschlands.
1900 - 1999 Neubau an der Simon-August-Straße Im November 1995 war es endlich soweit. Nach sechsjähriger Planungs- und Bauzeit konnte die Lippische mit Sack und Pack in das neue Verwaltungsgebäude an der Simon-August-Straße 2 einziehen.
 
Pflicht- und Monopolversicherung abgeschafft Mit Beschluss vom 18. Juni 1992 schafft die Europäische Gemeinschaft in vielen deutschen Bundesländern die jahrhundertealte Pflicht- und Monopolversicherung ab. Jetzt gilt auch in der Gebäude-Feuerversicherung der freie Markt und die Lippische muss und wird sich in diesem behaupten.

 
Umzug in die Sprottauer Straße 1 Am 1. Dezember 1969 zieht die Lippische Landebrandversicherung AG in ihr neues Verwaltungsgebäude in der Sprottauer Straße 1 ein. Die Einrichtung dieses modernen, nach betriebsorganisatorischen Gesichtspunkten gestalteten Zweckbaus trug zu einer weiteren Verbesserung der Arbeitsweise und zur Vereinfachung von Arbeitsabläufen bei.

Mit Erweiterungsbauten in den Jahren 1974 und 1982 wurde dem zunehmenden Raumbedarf des expandierenden Unternehmens entsprochen.
 
Ein neuer Anfang Nach der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus wurde 1934 mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reichs“ die Eigenstaatlichkeit der Länder beseitigt. Das Land Lippe ging als Staat unter; die Landesregierung wurde zur weisungsabhängigen Landesbehörde.

Ab 1945 gehörte Lippe zum Bereich der Britischen Militärregierung. Schon 1947 beendete eine Verordnung der Britischen Militärregierung die Selbstständigkeit des Landes Lippe. Es wurde Teil des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Rechte und Verpflichtungen gegenüber der Anstalt gingen auf den im Jahr 1948 ins Leben gerufenen Landesverband Lippe über.

Der Wiederaufbau nach dem Krieg und das deutsche Wirtschaftswunder ließen auch im Lipperland Wirtschaftsunternehmen aufblühen. Der zunehmende Wohlstand und der damit verbundene Bedarf an Versicherungsschutz waren die Grundlagen der Aufwärtsentwicklung des Unternehmens.

Die „Lippische“, wie sie in der Öffentlichkeit bezeichnet wird, entwickelt sich zu einem Kompositversicherer moderner Prägung, der Versicherungsschutz für nahezu jeden Bedarf anbietet oder vermittelt.

 
Umzug in die Lange Straße 1926 zog die Verwaltung um. Neuer Sitz war das vom Land Lippe erworbene Gebäude des fürstlichen Ministeriums an der Langen Straße (Ecke Rosental). Mit der Einführung der kaufmännischen Buchführung übernahm die Anstalt auch den Geldverkehr selbst.
 
Neue gesetzliche Regelungen für die Lippische Am 16. April 1924 beschloss der Landtag das „Gesetz über die Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt“. Mit seinen grundlegenden Änderungen hatte es einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der LLB.

Statt Monopolrechten und Versicherungszwang musste sie sich als Kompositversicherer im freien Wettbewerb bewähren.

Neben der Gebäude-Feuerversicherung wurde eine Inhaltsversicherung aufgenommen. Ab dem Jahr 1925 durften weitere Versicherungszweige eingeführt werden.
Dem Direktor der Anstalt stand nun ein Verwaltungsrat zur Seite. Die „Obere Leitung der Verwaltung“ der Anstalt lag nach wie vor bei der Regierung.
1800 -1899 Auf neuer gesetzlicher Grundlage Im Jahr 1876 wurde das „Gesetz, die Brandversicherungsanstalt für das Fürstentum Lippe betreffend“ erlassen. Als Pflichtversicherung wurden verbindliche Regeln geschaffen, wie beispielsweise: Erstmalig wird ein Reservefonds eingerichtet. Gebäude müssen zum vollen Wert ihres baulichen Zustands versichert werden, die Brandkasse vergütet alle Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag und auch Löscharbeiten entstanden sind wenn der Versicherte das Feuer vorsätzlich verursacht hat, entfällt der Anspruch, die Brandentschädigung muss zum Wiederaufbau des abgebrannten bzw. zur Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes verwendet werden.
 
 Erste Rückversicherung Im Jahr 1870 versichert sich de Lippische erstmals selbst - mit einer Rückversicherung, weil sie das Risiko für die umfangreichen Gewerbe- und Industriekomplexe nicht mehr allein tragen kann.
1752 - 1799 Die Brandkasse bezahlt die Feuerwehr 1792 übernimmt die Brandkasse die Kosten der Anschaffung, Erhaltung und Ausrüstung der Feuerspritzen. In 40 Orten der Grafschaft gibt es bereits 46 Schlangenspritzen. Welche Bedeutung dem Ausbau der Feuerlöscheinrichtungen beigemessen wird, zeigt die Tatsache, dass sich die Zahl der Spritzen bis 1835 bereits verdoppelt hat. Auf 22 Quadratmeilen stehen damals 90 Spritzen zur Verfügung.
 
Die Gebäudetaxe wird Pflicht 1782 wird eine obligatorische Schätzung für alle Gebäude auf dem Land eingeführt. Im Jahr 1803 wird dies auch für alle städtischen Gebäude ausgeweitet.
 
 Feuer-Ordnung für das platte Land Brandstiftung und Versicherungsbetrug waren schon im 18. Jahrhundert eine Plage. Kurz nach der Gründung der Societät stand fest, dass viele ihre Häuser selbst ansteckten. Mit dem Erlass der „Feuer-Ordnung für das platte Land“ von 1756 versuchte Simon August, Betrügereien zu verhindern und die Feuersicherheit zu verbessern.

Hausbesitzer mussten Behältnisse für die Asche mauern, hölzerne Türen an Ofen durch eiserne ersetzen und Schornsteine regelmäßig fegen lassen. „Feuerherren“ kontrollierten die Befolgung der Verordnung.

 
Gründung der Brand Assecuration Kein Wunder, dass lippische Dörfer und Städte oft von Brandkatastrophen betroffen waren: Von dem in der Deele gelegenen offenen Herd suchte sich der Rauch durch Fenster, Türen und Bodenluken einen Weg ins Freie. Die Dächer waren meist strohgedeckt. Eine abgebrannte Familie war auf Unterstützung und Spenden angewiesen. Dies änderte sich erst, als Simon August, regierender Graf und „Edler Herr zu Lippe“ am 11. Februar 1752 die „Brand-Assecurations-Ordnung“ unterzeichnete. Damit mussten alle Gebäude im Lande taxiert werden – ohne Ausnahme. Die Höhe der Versicherungssumme konnten die Eigentümer selbst bestimmen.
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